Der Landkreis Belgard-Schivelbein in
Pommern
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(Vorbemerkung: alles handschriftlich)
Coeslin, den 4ten November 1874
Verfügung
auf den Bericht vom 26ten October 1874, die Ernennung des Schuhmachermeisters Schulz zum besoldeten Rendanten der Kirchenkasse betreffend.
Die vom Gemeinde-Kirchenrath beschlossene Festsetzung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist für das Aufhören der Amts-Verwaltung des Kirchen-KassenRendenten Schulz wird hierdurch von Patronats- und Oberaufsichtswegen mit dem Bemerken genehmigt, daß nach Jahresfrist der Einrichtung des bezüglich der Erhöhung der Caution des Rendanten vorbehaltenen Beschlusses entgegengesehen wird. Dem Kreissteuer-Einnehmer Bartolomaeus ist dies Verfügung zur Kenntnißnahme mitzutheilen. Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen (Unterschrift) Deltz ?? Schivelbein 11 November 1874 Br.m.J.l. ...? ...? Herrn Kreis-Steuereinnehmer Batolomaeus Wohlgeboren ........ den Königlichen Superintendenten zu gefälliger Kenntnißnahme Herrn Henske (Unterschrift) Henske Hochwürden Superintendent frei in gelesen Schivelbein (Unterschrift) Bartolomaeus II.No:1151. 10. 74. 12/11 74 (Unterschrift) Buhrow
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