Der Landkreis Belgard-Schivelbein in
Pommern
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(Vorbemerkung: alles handschriftlich)
Coeslin, den 16´´Februar 1874
Verfügung
auf den Randbericht vom 9´´d.Mts, betreffend den Patronats-Vertreter für den Gemeinde-Kirchenrath zu Simmatzig.
In Gemäßheit des §.6 der Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung vom 10´´september v.J. wird von Patronatswegen Der Gutsbesitzer Schütt Zum Aeltesten und Mitglied des Gemeinde-Kirchen-Raths von Simmatzig, Synode Schivelbein ernannt, und ist das Weitern hiernach zu veranlssen. Königliche Regierung Abtheilung für Kirchen und Schulwesen. (Unterschrift) Deltz?
......?? ....?? Schivelbein 23.2.74. (Unterschrift) Henske br.m.J.l.r.m. (Anm.: alle drei Zeilen durchgestrichen) Herrn Pastor Quide ......??? Simmatzig zur gefälligen Kenntnißnahme mit dem Ersuchen,
An zurück an Den Königlichen Superintendenten den Herrn Superintendenten Henske Hochwürden Herrn Henske mit der ergebensten Benachrichtigung, daß frei! Hochwürden Herr Schütt heut vor versammelter Gemeinde II.469.2.73 Schivelbein laut § 7 der Kirchengemeinde-Ordnung (Unterschrift) eingesetzt und verpflichtet worden ist. Schivelbein den 8´´3.74. (Unterschrift) Quide
(Unterschrift).....???
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