Der Landkreis Belgard-Schivelbein in
Pommern
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(Vorbemerkung: 3 Seiten, alles Schreibschrift, gedruckt/vervielfältigt. Oben links mit Bleistift vier Zeilen handschriftliche Notiz– offensichtlich Namen.)
So sorgfältig viele Prediger in den Conduitenlisten der Schullehrer die zu den verschiedenen Schulgemeinen geförderten auswärtigen Ortschaften und einzelnen Etablissiments aufgeführt haben: so haben dennoch viele andere diese Aufzählung sehr unvollständig geliefert oder wohl gar ganz unterlassen. Es liegt uns aber daran, eine genaue Angabe aller derjenigen Dörfer, Vorwerke, Colonien, und einzelnen Anlagen zu erhalten, welche zu jeder Schulgemeine gehören. Sobald eine solche Aufzeichnung einmal gründlich vorgenommen und ausgeführt ist, darf dieselbe in Zukunft in den Conduitenlisten nicht jährlich wiederholt werden, sondern wird es sodann genügen, jedesmal nur diejenigen Ortschaften anzuführen, welche im Laufe des Jahres zur Schulgemeine geschlagen, innerhalb derselben neu entstanden, oder davon getrennt sind.- Wir beauftragen Sie daher, nach dem beifolgenden Schema eine genaue Nachweisung des Umfangs sämmtlicher Schulgemeinen innerhalb Ihres Kirchspiels anzufertigen. Wenn Sie bei dieser Arbeit die Schullehrer selbst zu Rathe ziehen: so wird es Ihnen möglich sein, Ihrer Nachweisung die gehörige Vollständigkeit zu geben. Bei Aufstellung dieser Nachweisung ist Folgendes zu beachten:
Da wir diese Nachweisungen Behufs größerer Zusammenstellungen brauchen: so haben Sie die Ihrigen sofort anzufertigen, mit den Schullehrern, und wo es nöthig sein sollte, mit den Gutsherrschaften und den Schulvorstehern genau zu prüfen, und uns binnen 14 Tagen direct einzureichen. Das Conzept der Nachweisung ist im Pfarrarchiv aufzubewahren und eine Abschrift derselben binnen 4 Wochen dem Superintendenten als Schulinspector zuzustellen, welche dieselbe im Superintendanturarchiv aufzubewahren hat. Cöslin, den 28ten Januar 1842. Königl. Regierungs, Abth. Des Innern (Unterschrift) Kries
An 11 Exempl: zur gef. Sämmtliche evangelische und katho- Vertheilung. lische Prediger des Bezirks und an den Probst Bialki zu Zarnwitz bei Neustadt i. M.P.
I.No.1977 Jan.42.
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