Der Landkreis Belgard-Schivelbein in
Pommern
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Die Pfründen des Kolberger Domkapitels in den Belgarder Eigentumsdörfern Panknin und Lülfitz R. Maske in "Aus dem Lande Belgard, 12. Jg. Nr. 4, S. 13 nach: "Staatsarchiv Stettin Rep. 38 a 3 Tit. 1 Sekt. 1 Nr. 1 Blatt 286" Zu den ältesten Pfründen des um 1175 gegründeten Kolberger Domkapitels dürfte der Zehnte in den Belgarder Eigentumsdörfern Panknin und Lülfitz gehören. Die bedeutendere von beiden war die Pankniner Präbende, welche von jeher dem Propste zustand. Nach den Angaben des Notars Arnold Klempin aus dem Jahre 1578 hatte sie vor der Reformation Wolfgang von Ramehl in Besitz. Ihm folgte von 1539 – 1558 Markus von Manteuffel und auf diesen Henning vom Wolde, worauf sie an das Pastorat zu Belgard abgegeben wurde. Die Präbande umfaßte folgende Hebungen.
Summe der Hebungen: 5 Drömbt 6 schl. Roggen 5 Drömbt 6 schl. Habern 292 Huener
Die Lülfitzer Präbende gehörte dem Kantor. Auch sie wollte der Belgarder Rat dem Kapitel entziehen, wie das Urteil des Stettiner Hofgerichts vom 07.Dezember 1525 beweist. Doch verblieb sie beim Stifte bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1811. Zum Lülfitzer Zehnten gaben:
Hiervon wirt den Leuten verehret: 1 ½ fl. fuer eine Tonne Bier 28 gr. fuer eine Seite Speck und Brodt 16 gr. Fahrgeldt 12 gr. Drinkgeldt Summe der Verehrung 3 fl. 8 gr.
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